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Satzung

Satzung und Beitragsordnung –

Neue Fassung – 20.11.2024

Satzung des Adipositasnetzwerkes Rheinland-Pfalz e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Adipositasnetzwerk Rheinland-Pfalz e.V.“. Der Verein ist in das Vereinsregister als e.V. eingetragen.
  2. Er hat seinen Sitz in Bad Kreuznach und ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach, Vereinsregister, eingetragen (VR 2343)
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins

Das Adipositasnetzwerk Rheinland-Pfalz e.V. ist ein Zusammenschluss von Menschen und Institutionen aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppen, die sich mit Übergewicht und Adipositas in Rheinland-Pfalz befassen.

Das Adipositasnetzwerk Rheinland-Pfalz e.V. verfolgt das Ziel, fachspezifische Fragen zu Übergewicht und Adipositas, zu den gesundheitlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen sowie der Prävention, aufzugreifen und zu bearbeiten.

Das Adipositasnetzwerk Rheinland-Pfalz e.V. unterstützt und vernetzt Organisationen oder Arbeitsgemeinschaften, die sich mit Übergewicht und Adipositas und der sich daraus ergebenden Folgeprobleme befassen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Das Adipositasnetzwerk Rheinland-Pfalz e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Entgelten und Zuwendungen, Spendeneinnahmen, Sponsoringerträgen, öffentlichen Zuschüssen und Einnahmen aus Veranstaltungen.

Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung im steuerlich zulässigen Rahmen (z.B. § 3 Nr. 26 EstG) ausgeübt werden. Die Aufwandsentschädigung kann auch als pauschale Zahlung erfolgen. Näheres regelt eine noch zu erstellende Geschäftsordnung.

Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigungen.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei Ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person oder Institution darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Adipositasnetzwerkes Rheinland-Pfalz e.V. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Das betrifft keine Honorarzahlungen im steuerlich zulässigen Rahmen, die Mitglieder für ihre Tätigkeit als Dienstleister dem Verein in Rechnung stellen

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Antrag an den Vorstand. Dieser entscheidet über die Mitgliedschaft.
  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.

§ 5.1 Organe des Vereins und Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann auch als Online-Mitgliederversammlung, z.B. als Videokonferenz, abgehalten werden. Sie wird in der Regel vom Vorsitzenden geleitet.
  2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
    1. Wahl und Abwahl des Vorstandes
    2. Wahl von Kassenprüfern
    3. Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
    4. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans
    5. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
    6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
    7. Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist
    8. Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Adipositasnetzwerkes Rheinland-Pfalz e.V.
    9. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins
  3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich (mit Briefpost oder E-Mai) eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, mindestens aber ein Mal im Jahr.
  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25% der Mitglieder sie unter Angaben von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
  5. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Verhinderung kann das verhinderte Mitglied seine Stimme einem anderen Mitglied übertragen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Erschienen beschlussfähig. Ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
  6. Über die Beschlüsse und soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet.

§ 5.2 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und bis zu vier Stellvertretern. Die bis zu fünf Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand im Sinne von §26 BGB. Der Vorstand arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich. Vergütungen im steuerlich zulässigen Rahmen (z.B. § 3 Nr. 26 EstG) können jedoch gewährt werden, sofern der zeitliche Umfang und die Verantwortung der Tätigkeit dies erfordern. Sie wählen aus ihren Reihen eine Schatzmeisterin /einen Schatzmeister und eine Schriftführerin / einen Schriftführer. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Mitgliederversammlung bekannt zu geben ist.
  2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch 2 Mitglieder des Vorstandes.
  3. Die Amtszeit der Vorstandmitglieder beträgt 4 Jahre. Sie bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
  4. Der Vorstand soll in der Regel quartalsmäßig tagen.

§ 6 Satzungsänderungen und Auflösung

  1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens 1 Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zu zuleiten. Für diese Beschlussfassung ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Wenn in der anberaumten Versammlung dieses Quorum nicht zustande kommt, muss danach zeitnah eine neue Versammlung einberufen werden, bei der eine einfache Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden ausreicht.
  2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von dem zuständigen Vereinsregister oder dem zuständigen Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlusskraft durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
  3. Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins oder Wegfall der Gemeinnützigkeit fällt das gesamte Vermögen des Adipositasnetzwerkes an die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e.V. in Mainz, die es entsprechend seinen bisherigen Zielen und Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemäß § 2 zu verwenden hat.

§ 7 Beitragsordnung

  1. Mitgliedsbeitrag
    Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt.
  2. Fälligkeit
    Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im ersten Quartal fällig. Im Jahr des Beitritts eines Mitglieds ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat nach dem erfolgten Beitritt fällig.
  3. Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres

Der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres lassen die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr unberührt.

Satzung als PDF

Geschäftsstelle Adipositasnetzwerk RLP e.V.

Mühlweg 3,
66887 Glanbrücken
info@adipositas-rlp.de


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